Ungesiegelte Kennzeichen: Was Fahrzeughalter wissen sollten

Wann und wo ist das Fahren damit erlaubt?
Im Straßenverkehr gibt es klare Regeln und Vorschriften. Ein Bereich, der häufig Fragen aufwirft, sind ungesiegelte Kennzeichen. Viele Fahrzeughalter sind unsicher, wann und wo sie mit diesen Kennzeichen fahren dürfen – und welche Konsequenzen drohen, falls sie es tun.

Was sind ungesiegelte Kennzeichen?

Seit einiger Zeit dürfen neu zugelassene Fahrzeuge für einen begrenzten Zeitraum ungesiegelt fahren. Das heißt, sie tragen zwar schon ihre Nummernschilder, doch die Stempelplakette (vom Landratsamt oder der Zulassungsstelle) wurde noch nicht aufgebracht. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn das Fahrzeug zugelassen wurde, aber die Kennzeichen noch nicht abgestempelt sind. In solchen Fällen spricht man von ungesiegelten Kennzeichen. Es fehlt dann die sogenannte Stempelplakette, die normalerweise auf dem Kennzeichen angebracht ist.

Die neue Regelung

Durch die Möglichkeit der fehlenden Plakette, die etwa bei der Online-Zulassung (i-Kfz) zwischenzeitlich auffallen kann, sind seit September 2023 geänderte Vorschriften in Kraft getreten.
Seitdem ist es erlaubt, ein Fahrzeug nach erfolgter Online-Zulassung sofort im Straßenverkehr einzusetzen – auch ohne aufgebrachte Stempelplaketten.
Bis zu zehn Tage lang darf das Fahrzeug ohne gesiegelte Kennzeichen im Straßenverkehr bewegt werden. Die Zulassungsbehörde sendet die Plaketten nach der Zulassung per Post zu. Nach Erhalt müssen sie umgehend auf die Kennzeichen aufgebracht werden.

Wichtig ist jedoch, dass während dieser Frist das Fahrzeug tatsächlich bereits ordnungsgemäß zugelassen und versichert ist.

Ungesiegelte Kennzeichen dürfen in Deutschland also nur in ganz bestimmten Fällen geführt werden – nämlich nach einer Online-Zulassung und nur für kurze Zeit. Fahrzeughalter sollten stets darauf achten, dass alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, um Bußgelder oder rechtliche Probleme zu vermeiden.
Außerhalb dieser Ausnahmeregelung ist das Fahren mit ungesiegelten Kennzeichen grundsätzlich verboten.

Wann und wo ist das Fahren mit Kennzeichen ohne Stempelplaketten erlaubt?

Neben dem bereits erwähnten Fahren nach einer internetbasierten Zulassung gibt es noch weitere Umstände, unter denen ein Fahrzeug mit ungestempelten Kennzeichen bewegt werden darf.
Hier sind die wichtigsten Fälle:

  • Fahrt zur Zulassungsstelle:
    Fahrzeuge, deren Außerbetriebsetzung oder Zulassung aufgehoben sind, dürfen auf direktem Weg zur Zulassungsstelle gefahren werden, sofern sie zugelassen, versichert und mit ungestempelten Kennzeichen versehen sind.
    Der Weg darf nur innerhalb des Zulassungsbezirks oder eines angrenzenden Bezirks erfolgen.
    Ein Umweg ist unzulässig – die Fahrt muss unmittelbar und direkt zur Zulassungsstelle führen.

  • Fahrt zur Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung:
    Auch die Fahrt zur Hauptuntersuchung (HU) oder Sicherheitsprüfung darf mit ungestempelten Kennzeichen erfolgen.
    Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug zugelassen und versichert ist. Außerdem muss sichergestellt sein, dass es sich in verkehrssicherem Zustand befindet.

  • Fahrt zur Reparaturwerkstatt:
    Ist eine notwendige Fahrt zur Reparaturwerkstatt erforderlich, damit das Fahrzeug verkehrssicher gemacht werden kann, ist dies erlaubt – ebenfalls nur mit ungestempelten Kennzeichen und innerhalb des Zulassungsbezirks oder eines angrenzenden Bezirks.

  • Rückfahrt:
    Auch die Rückfahrt ist erlaubt, wenn die Zulassung anschließend erneut vorgenommen wird.


Voraussetzungen für Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen

Die Zulassungsstelle muss zuvor ein Kennzeichen zugeteilt haben, oder es muss eine bestehende Reservierung bzw. Zuteilung einer Ausfuhrkennzeichenkombination vorliegen.
Ausdrücklich erlaubt sind solche Fahrten nur innerhalb des Zulassungsbezirks und des angrenzenden Bezirks, in dem das Kennzeichen zugeteilt ist.

Wichtig ist außerdem, dass die Fahrten nur im Zusammenhang mit der Zulassung, Prüfung oder Reparatur stehen dürfen. Der Weg ist auf das Nötigste zu beschränken, und Zwischenstopps aus privaten Gründen sind nicht erlaubt.

Vor der Fahrt muss das Fahrzeug über eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung verfügen.
Der Nachweis erfolgt in der Regel über die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer). Diese muss der Fahrer mitführen.

Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen dürfen nicht durchgeführt werden, wenn keine Versicherung besteht oder das Fahrzeug nicht verkehrssicher ist.
Diese Bestätigung und alle Fahrten müssen im Bedarfsfall gegenüber der Polizei oder der Zulassungsstelle nachgewiesen werden können.

Risiko

Das Fahren mit ungestempelten Kennzeichen außerhalb der genannten Ausnahmen ist illegal und kann empfindliche Strafen nach sich ziehen.
Neben einem Bußgeld können auch Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister vergeben werden.

Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, sollten Fahrzeughalter sicherstellen, dass das Fahrzeug und die Kennzeichen stets den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.