Mofaprüfbescheinigung

Für die meisten Schüler*innen ist es das ERSTE motorisierte Zweirad nach dem Fahrrad !

# max. 25 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit

# einsitziges Fahrzeug

# Elektro- oder Verbrennungsmotor bis max. 50 ccm Hubraum

# kein Antrag an der Führerscheinstelle notwendig

 

Eine Mofa – Prüfbescheinigung könnt Ihr schon im Alter von 15 Jahren ( bis zu drei Monate vorher ) erwerben. Mofa oder Mofa – Roller oder einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor mit oder ohne Tretkurbeln dürft Ihr damit fahren, solange die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 25 km/h auf der ebenen Fahrbahn beträgt.

Die Ausbildung besteht aus mindestens 6 x 90 Minuten Unterricht Theorie. Dazu kommen 90 Minuten praktische Fahrausbildung. Die Prüfbescheinigung erhaltet Ihr durch Bestehen einer theoretischen Prüfung beim TÜV. Eine praktische Prüfung ist hierfür nicht vorgesehen.

 

Solltet Ihr noch weitere Fragen haben, meldet Euch einfach bei uns unter 0171 7779970 oder 0170 4686208 oder kommt einfach bei uns einmal vorbei. Wir freuen uns auf Euren Besuch und beraten Euch sehr gerne.

 

Euer Team der Fahrschule und Ferienfahrschule Gerhard Holz

 

denn mit uns zum Führerschein

 

…   der bessere Weg   …

 

Wir freuen uns auf Euch  ! ! !