Auf dem Armaturenbrett liegende Kennzeichen sind nicht in Ordnung !
Wer die Kfz – Kennzeichen seines Autos beim Parken aus Angst vor Schilderdieben abschraubt und in den Wagen hinter die Windschutz- bzw. Heckscheibe legt, oder wer überhaupt immer so unterwegs ist, handelt selbst gegen Recht und Gesetz – und riskiert dabei die Betriebsuntersagung für sein Fahrzeug erklärt Gerhard Holz , Inhaber der Fahrschule Holz in Kelheim und Riedenburg.
Das Diebstahlrisiko ist nach seiner Auffassung kein akzeptabler Grund dafür, die Kennzeichen im Fahrzeug aufzubewahren. „Entsprechend der Zulassungsverordnung sind die Kfz- Halter verpflichtet die Kennzeichen von außen an der dafür vorgesehenen Stelle an Ihrem Fahrzeug fest anzubringen,“ erklärt Gerhard Holz. Im Interesse einer schnell, klar und auch eindeutig erkennbaren Kennzeichnung des Fahrzeugs kann es nicht jedem Halter selbst überlassen bleiben, an welcher Stelle an oder in seinem Fahrzeug ihm dies als zweckmäßig erscheint. Dies gilt natürlich auch dann, wenn das Fahrzeug jeweils nur vorübergehend auf einem öffentlichen Parkplatz abgestellt wird. Die Kennzeichnungspflicht gilt zwar nur beim Betrieb des Fahrzeugs, doch dieser endet nicht mit dem Abstellen des Motors. Ein Fahrzeug bleibt solange in Betrieb, wie es im öffentlichen Verkehr also auf öffentlich zugängigen Flächen belassen wir. Das schließt das Abstellen am Straßenrand oder auf einem Parkstreifen mit ein.
Allzeit eine gute, sichere und unfallfreie Fahrt wünscht Euch das Team der Fahrschule Gerhard Holz denn, mit uns zum Führerschein … der bessere Weg …
