Radler auf dem Gehweg kann bei einem Unfall mit einem nach rechts abbiegendem PKW haften

Ein Radfahrer, der verbotswidrig den Gehweg befährt und dabei mit einem nach rechts abbiegendem Pkw kollidiert, trägt eine erhebliche Mitschuld. So entschied das Oberlandesgericht in Schleswig (AZ: 7 U 90/23 ).

Im vorliegenden Fall fuhr ein 18-jähriger Radler verbotswidrig auf dem Gehweg und überquerte eine Einmündung, ohne auf den Verkehr zu achten. Dabei wurde er von einem rechts abbiegenden Pkw erfasst und schwer verletzt.

Das Oberlandesgericht Schleswig sprach dem Radfahrer zwar Schadensersatz und Schmerzensgeld zu, allerdings in reduziertem Umfang. Das Gericht sah ein Mitverschulden des Radfahrers von 75 Prozent. Begründet wurde dies mit dem grob fahrlässigen Verstoß des Radfahrers gegen die Verkehrsregeln.