Keine Ausnahme für Gesichtsschleier beim Autofahren

Eine Muslimin kann in Deutschland keine Ausnahmegenehmigung für das Autofahren mit Gesichtsschleier erhalten. Die Straßenverkehrsordnung verlangt, dass Fahrer klar zu erkennen sind. Ein religiöser Gesichtsschleier, wie der Niqab, reicht nicht aus, um eine Ausnahme zu rechtfertigen. Auch das Argument der Frau, selbst zu entscheiden, wer sie sieht, wurde abgelehnt. Es liegt keine Grundrechtsverletzung vor, da das Gesicht verhüllen die Sicht, nonverbale Kommunikation und Identifikation der Fahrerin einschränkt.   ( Verwaltungsgericht Berlin, AZ: 11 K 61/24 )